Die Stiftung für Nutzungseigentum hat eine kleine Broschüre gedruckt. Bitte auf das Bild links klicken, um sie anzusehen oder herunterzuladen. Zum Weitergeben kann sie auch bestellt werden über die Adresse beratung@nutzungseigentum.ch
Zahlen zur Stiftung für Nutzungseigentum am Boden finden sich hier: Bilanzen 2010-2015
„Mit vollem Namen heisst die Lex Koller «Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland». Ihre Ursprünge reichen weit zurück:
„Die Philosophie im schweizerischen Raumplanungsgesetz von 1979 ist die folgende: Wird ein Grundstück durch eine planerische Massnahme, etwa eine Auszonung, entwertet, so muss der Staat den Grundeigentümer entschädigen.